Anstelle einer allgemeinen Vorratsdatenspeicherung, die vom Europäischen Gerichtshof mehrfach als rechtswidrig verboten wurde, wird neuerdings ein sogenanntes “Quick-Freeze“ vorgeschlagen, um Verkehrsdaten von Rechtsverletzern, insbesondere in Fällen von Kinderpornografie, festzuhalten und die Täter aufspüren zu können. Allerdings kann auch dieses Verfahren Grundrechte beeinträchtigen. Darauf weist jetzt die Bundesrechtsanwaltskammer hin. Es seien Sicherungsmaßnahmen erforderlich, damit keine Mandantenkontakte in die Hände von Strafverfolgern gelangten.
Bei „Quick-Freeze“ werden Daten auf behördliche Anordnung „eingefroren“. Dabei könnte es sein, dass auch Kontakte zwischen Anwälten und ihren Mandanten dokumentiert wurden. Eine derartige Überwachung des Mandatsverhältnisses sei unzulässig. Neben Anwälten betrifft dies beispielsweise auch Ärzt:innen oder Priester. Dem könnte beispielsweise dadurch entgegengewirkt werden, dass ein automatisierter Abgleich mit dem „Bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis“ stattfindet, und derartige Kontakte eben nicht eingefroren werden. In der Ampelkoalition herrscht indes weiterhin Uneinigkeit über das gesamte „Quick-Freeze“-Verfahren. Während FDP-Justizminister Buschmann einen entsprechenden Entwurf vorgelegt hat, setzt das SPD-Innenministerium unter Nancy Faeser auf eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung bei IP-Adressen. Sie will bis an das Äußerste gehen, das das Urteil des Europäischen Gerichtshofs erlaubt.
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht