Eine zufällige, 16-stellige Ziffernfolge reicht als werkseitig voreingestelltes Passwort für einen W-LAN-Internetzugang aus.
BGH, Urteil vom 24.11.2016, I ZR 220/15.
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Eine zufällige, 16-stellige Ziffernfolge reicht als werkseitig voreingestelltes Passwort für einen W-LAN-Internetzugang aus.
BGH, Urteil vom 24.11.2016, I ZR 220/15.