Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Warn-Wetter-App

Das Angebot der Warn-Wetter-App durch den deutschen Wetterdienst stellt keine unzulässige geschäftliche Handlung nach § 12 Abs. 1 UWG dar. Vielmehr erfüllt der DWD damit seine gesetzlichen Aufgaben zur Erbringung meteorologischer und klimatologischer Dienstleistungen für die Allgemeinheit oder einzelne Kunde und Nutzer. Er erfüllt damit eine konkrete, hoheitliche Aufgabe und tritt nicht als privater Unternehmer auf. Daher ist das allgemeine Wettbewerbsrecht mangels geschäftlicher Handlung nicht anwendbar.

 

OLG Köln, Urteil vom 13.07.2018, 6 U 1080/17


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de