Das Thema „Greenwashing“ ist in aller Munde. Verbraucher sind verunsichert, auf die Werbewirtschaft kommen neue Verbote zu. Der Vorschlag der EU-Kommission für die „Green Claims“-Richtlinie will irreführende Werbung mit Umweltaussagen verbieten. Die Liste der Produkteigenschaften wird um ökologische Auswirkungen, die Lebensdauer und Reparierbarkeit erweitert.
In unserem Online-Webinar zur Werbung mit Klima- und Umweltfreundlichkeit am
31. Januar 2024, 14.00 – 16.00 Uhr.
behandeln wir Ihre Fragen.
Alle Werbeaussagen müssen zukünftig „objektiv überprüfbar“ sein. „Das schmeckt auch unserem Klima“: Nicht erlaubt sind allgemeine, vage Aussagen über Umwelteigenschaften, die sich nicht konkret nachweisen lassen. So wurde erst kürzlich entschieden, dass die Werbung mit einem Waldschutzprojekt zur CO2-Kompensation intransparent und damit unzulässig ist. Ökosiegel müssen auf einem objektiven, mehrstufigen Prüfverfahren beruhen oder von einer staatlichen Behörde verliehen sein. Verbraucher- und Umweltverbände können per Verbandsklage gegen Verstöße klagen.
Machen Sie sich fit im Werbe- und Wettbewerbsrecht. Gerne können Sie uns Ihre Fragen auch zu anderen Themen vor unserem Online-Seminar an tm@patent-recht.de zusenden, etwa auch zum „Barrierefreiheitsgesetz“ oder Zufriedenheitsgarantien, gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Zigarettenautomaten oder zur gesonderten Angabe des Pfandbetrages bei Mehrwertbehältern.
Hier geht’s zur Anmeldung: info@westfalenpatent.de
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