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Neuigkeit

Werbekennzeichnung durch Influencer

Werden in einem Instagram-Beitrag kostenlos überlassene E-Books angepriesen und über sogenannte Tap-Tags mit den Anbietern dieser Bücher verlinkt, muss dies als Werbung gekennzeichnet werden. Die Veröffentlichung derartiger Posts ohne Werbehinweis ist wettbewerbswidrig, da es bei der Vermischung von privaten und kommerziellen Darstellungen für den Durchschnittsverbraucher ohne eine solche Kennzeichnung nicht erkennbar ist, ob es sich um Werbung handelt.

 

LG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2021, 2-6 O 271/20


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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