Die originäre Kennzeichnungskraft einer Marke kann bei inländischen Verkehrskreisen dadurch gesteigert werden, dass die Marke nicht nur im Inland, sondern in zahlreichen weiteren Ländern präsent ist und inländische Verkehrskreise der Marke bei Reisen ins Ausland begegnen.
Wird ein Produkt, wie Lufterfrischer, in Form der eingetragenen Marke, in diesem Fall der Silhouette eines stilisierten Tannenbaums, hergestellt, schwächt dies die originäre Kennzeichnungskraft der Marke wegen beschreibender Anklänge im Hinblick auf die Waren, für die sie Schutz beansprucht, nicht, wenn die Form des Produkts funktionsbedingt vorgegeben oder die Ware beschreibend ist.
BGH, Urteil vom 02.06.2016, I ZR 75/15 – Wunderbaum II -.
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