Zahlt ein Kunde per Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung, dürfen ihm seit dem 13.01.2018 weder im stationären Handel, noch im Online-Handel zusätzliche Gebühren abverlangt werden gemäß § 270a BGB. Die Haftung von Verbrauchern für nicht autorisierte Zahlungen wird von 150,00 € auf 50,00 € gesenkt. Dies geht auf die zweite EU-Zahlungsdiensterrichtlinie (PSD2) zurück.
Es wird geschätzt, dass Verbraucher durch die Abschaffung der Aufschläge pro Jahr ca. 550 Mio. Euro in der EU sparen können.
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