Die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens der Bundesregierung durch die Transparenzplattform „FragDenStaat“ stellt keine Urheberrechtsverletzung dar. Vielmehr greift die Urheberrechtsschranke des § 50 UrhG ein, wonach die Nutzung eines Werks im Rahmen der Berichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse zulässig ist. Ein „Zensurheberrecht“ wurde damit abgelehnt.
OLG Köln, Urteil vom 12.05.2021, 6 U 146/20 – Zensurheberrecht –
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