Der Discounter „Lidl“ muss auch plattgedrückte Pfanddosen zurücknehmen. Das Verpackungsgesetz sieht eine Rücknahmepflicht unabhängig von ihrem Zustand vor. Andernfalls würde § 31 VerpackG entwertet.
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.06.2023, 2 U 32/22
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