Dürfen Zigarettenpackungen in Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen zum Kauf bereitgehalten werden, auch wenn die gesundheitsbezogenen Warnhinweise durch den Automaten verdeckt sind?
Diese Frage hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 25.06.2020, Az. I ZR 176/19 dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.
BGH, Beschluss vom 25.06.2020, I ZR 176/19
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