Eine Audiodatei, die das Geräusch beim Öffnen einer Getränkedose, gefolgt von Geräuschlosigkeit und Prickeln, enthält, erfüllt mangels Unterscheidungskraft nicht die Eintragungsvoraussetzungen für eine Unionsmarke. Es handelt sich um ein rein technisches und funktionales Element, so dass eine Hörmarke nicht eingetragen werden kann.
EuG, Urteil vom 07.07.2021, T-668/19 – Ardagh Metal Beverage Holdings/ EUIPO –
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